Fundbüro
Verlorene Gegenstände
Haben Sie etwas in Schleinikon verloren (Schlüssel, Portemonnaie, Mobiltelefon etc.) und sind bei uns im Fundbüro nicht fündig geworden, gibt es noch das Online-Fundbüro für die Schweiz. Dies ist die schnellste und einfachste Variante, um Ihren Gegenstand wieder zu erhalten.
Gefundene Gegenstände
Fundgegenstände, welche dem Eigentümer nicht direkt zurückgegeben werden können, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Schleinikon abgegeben werden.
Zu beachten:
Deponierte Fundgegenstände, die vom rechtmässigen Eigentümer nicht abgeholt werden, können dem Finder nach drei Monaten ausgehändigt werden. Der Finder wird ausdrücklich auf die Bestimmung von Art. 722 ZGB aufmerksam gemacht, wonach er die Sache erst nach fünf Jahren zu Eigentum erwirbt. Es ist Sache des Finders auf das Fundbüro zuzukommen, wenn er oder sie auf den Fundgegenstand besteht. Hierbei ist die Empfangsbestätigung vorzuweisen.
Fundgegenstände, die nach Ablauf eines Jahres weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt worden sind, können einer gemeinnützigen Institution übergeben werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |