Anmeldung / Abmeldung Hund
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden.
Alle Hunde müssen vor der Abgabe, oder spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS AG registriert sein.
Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.
Anmeldung Hund
Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen nach Erhalt des Meldeformulars die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Schleinikon abgabepflichtig sind. Alle übrigen Mutationsmeldungen werden wir in unserem System vormerken.
Bei einer Hundeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Kopie Heimtierausweis / Impfbüchlein
- Kopie Haftpflichtversicherungspolice
- Kopien Kursbestätigungen (falls nötig / falls bereits erhalten)
- Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig)
Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
Hundesteuer für einen Hund | CHF | 140.00 |
Hundesteuer für jeden weiteren Hund | CHF | 190.00 |
Folgende Hunde sind, nur mit Nachweis, von der Hundesteuer befreit:
- Diensthunde
- Militärhunde
- Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
- Therapiehunde
- Blindenhunde
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder Tod des Hundes vor dem 30. Juni.
Ausbildung
Die Ausbildungsanforderungen variieren je nach Alter, Typ und Übernahmedatum eines Hundes.
Alter 8 - 16 Wochen | Welpenförderung, Jungehundekurs | |
Alter 16 Wochen - 18 Monate | Junghundekurs, Erziehungskurs | |
Alter 18 Monate - 8 Jahre | Erziehungskurs |
Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine Liste mit den Hundetrainern, welche die Ausbildungen Welpenförderung, Junghunde- und Erziehungskurs anbieten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Anmeldeformular Hund (PDF, 79.35 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Hund |
Abmeldeformular Hund (PDF, 60.05 kB) | Download | 1 | Abmeldeformular Hund |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |
Name | Download |
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