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Einbürgerung

Das Einbürgerungsformular können Sie hier online herunterladen.

Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen können, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen und beraten Sie gerne.


Ordentliche Einbürgerung

Allgemeine Voraussetzungen

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Hier finden Sie alle Voraussetzungen. Sobald Sie das Einbürgerungsformular mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht haben, startet das Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerung muss von der Gemeinde, vom Kanton und vom Bund bestätigt werden. Das ganze Verfahren dauert etwa 2 Jahre.

Kosten

Den Überblick über die Gebühren finden Sie unten unter Dokumente. Dazu kommen allenfalls noch die Gebühren für den Deutsch- oder den Staatskundetests.

Behalt der bisherigen Staatsangehörigkeit:

Das Schweizer Gesetz erlaubt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Ihr Land dies aber nicht erlaubt, kann es sein, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. Wenn Sie genauere Informationen dazu wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat Ihres Landes.

 

Erleichterte Einbürgerung

Allgemeine Voraussetzungen

Als Ehepartnerin oder Ehepartner eines Schweizer Bürgers oder einer Schweizer Bürgerin können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen. Hier finden Sie alle Voraussetzungen.


Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

Merkblatt Kanton Zürich, Verfahrensablauf der erleichterten Einbürgerung

Alle erforderlichen Dokumente und Beilagen erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde oder beim Staatssekretariat für Migration SEM.

Das SEM ist für die gesamte Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Der Kanton Zürich macht nur Abklärungen für das SEM. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen bitte an das SEM.


Ihre bisherige Staatsangehörigkeit

Die Ausländerinnen und Ausländer erwerben die Gemeinde- und Kantonsbürgerrechte ihres Ehepartners oder Elternteils. Staatenlose Kinder werden an ihrem Wohnort eingebürgert.

Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht / die Mehrstaatlichkeit. Bitte beachten Sie, dass es Staaten gibt, deren Bürgerinnen und Bürger mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ihre Staatsangehörigkeit verlieren. Informieren Sie sich deshalb bitte bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.

Kosten

Die Einbürgerung erfolgt über das Staatssekretariat für Migration SEM und kostet 900 Franken.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Gemeindeamt des Kantons Zürich und dem Staatssekretariat für Migration.

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
100.1 Gemeindeordnung 1. Januar 2022